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Berliner Polizist darf sich nicht als "Officer" bei Tiktok in Szene setzen
Ein Berliner Polizist darf sich auf der Videoplattform Tiktok und in ähnlichen sozialen Medien weiterhin nicht eigenmächtig als "Officer" durch Beiträge mit Polizeibezug in Szene setzen. Das gemeinsame Oberverwaltungsgericht von Berlin und Brandenburg lehnte nach Angaben vom Montag eine Beschwerde des Beamten ab und bestätigte damit eine frühere Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin.
Das Land Berlin hatte dem Polizisten nach früheren Gerichtsangaben sämtliche Internetbeiträge mit dienstlichem Bezug untersagt, nachdem dieser bei Tiktok unter anderem ein Interview mit einem prominenten Mitglied eines kriminellen Clans geführt hatte. Dagegen zog der Mann vor das Verwaltungsgericht. Er argumentierte, er werbe mit seinen Videos um Verständnis für die Polizei.
Das Oberverwaltungsgericht gab in seinem unanfechtbaren Beschluss nun aber dem Land Berlin als Dienstherrn recht. Es handle sich bei den fraglichen Videos um eine Nebenbeschäftigung des Beamten, die dienstliche Interessen beeinträchtige und untersagt werden dürfe.
Allein die Polizeiführung entscheide, welche Art der Öffentlichkeitsarbeit geeignet sei, "das Ansehen der Polizei zu wahren", hieß es weiter. Sie müsse sich dafür auch gegenüber der Innenbehörde und dem Parlament verantworten.
N.Awad--SF-PST