-
Deutscher Umweltpreis für Ingenieur und Juristin
-
Präsidentschaftswahl in Bulgarien begonnen
-
NBA: Starker Schröder gewinnt mit Charlotte
-
Fast 1000 Festnahmen bei neuen landesweiten Protesten in Frankreich
-
Israels Armee: Übergänge zum Westjordanland werden am Wahltag geschlossen
-
Musk wirft ukrainischem Militär Verstoß gegen Starlink-Nutzungsbedingungen vor
-
Richtungsentscheidung in Brasilien: Stichwahl zwischen Lula und Flávio Bolsonaro
-
Urnengang im Schatten von Drohnenangriffen: Bulgaren wählen Präsidenten
-
Parlamentswahl in Serbien: Präsident Vucic will Ministerpräsident werden
-
Trump gibt vorzeitig Stimme für US-Kongresswahl ab - Obama attackiert Regierung
-
Formel 1: Antonelli holt Austin-Pole
-
Erneut Gewalt bei regierungskritischen Protesten in Albanien
-
Trump gibt vorzeitig Stimme für US-Kongresswahl ab
-
Erste Pleite: Kaiserslautern bremst Kloses FCN aus
-
2000 Palästinenser aus ihren Häusern in Hebron vertrieben
-
Tödliche Attacke in Pariser Vorstadt: Hitlers "Mein Kampf" bei Angreifer gefunden
-
Zweiter Titel vor Augen: Struff nach Krimi im Brüssel-Finale
-
Fast 1000 Festnahmen bei landesweiten Protesten in Frankreich - Zwei Schwerverletzte
-
Tausende bei Abschlusskundgebungen von Lula und Bolsonaro vor Stichwahl in Brasilien
-
Demonstration gegen Netanjahu in Tel Aviv drei Tage vor Parlamentswahl
-
BVB springt an die Spitze: Sieg gegen den Lieblingsgegner
-
Neue Massenproteste in Frankreich - Zusammenstöße in Paris und anderen Städten
-
Tausende in der Türkei demonstrieren gegen Einschränkung der Pressefreiheit
-
Christine Wunnicke mit Georg-Büchner-Preis ausgezeichnet
-
Neue Proteste in Frankreich: Tränengas-Einsatz in mehreren Städten - ruhige Lage in Paris
-
Sieg in Dänemark: Handballerinnen schon in EM-Form
-
Kehlsteinhaus am Obersalzberg abgebrannt: Psychisch kranker Verdächtiger festgenommen
-
Füllkrug trifft und trifft: Bremen schlägt Mainz
-
Harmlose Schalker holen Punkt in Köln
-
Frankreichs Rechtspopulisten bestätigen Jordan Bardella an Parteispitze
-
Turn-WM: Kevric gewinnt Silber am Stufenbarren
-
Kiew: "Stabile Verbindung" mit Satelliten-Internetdienst Starlink
-
FC Bayern: Auch Neuer fällt in Freiburg aus
-
Londoner Polizei leitete Vorwürfe gegen Meghans Vater nicht an andere Behörden weiter
-
Kehlsteinhaus am Obersalzberg abgebrannt: Verdächtiger festgenommen
-
Wolfsburg bleibt an Bayern dran, Frankfurt siegt in Stuttgart
-
Massendemonstration für Erhalt des staatlichen Rentensystems in Spanien
-
Neue Proteste in Frankreich: Mehr als 130 Festnahmen und Einsatz von Tränengas
-
Vor Pokal-Kracher gegen Bayern: Magdeburg deklassiert KSC
-
Hertha BSC festigt die Tabellenführung
-
Riesenslalom in Sölden: Aicher glänzt als Dritte
-
Tschechiens Parlament stimmt in erster Lesung für Abschaffung von Rundfunkgebühren
-
Nach tödlichem Angriff: Israelische Armee startet Großoffensive in Hebron
-
CSU-Parteitag: Merz äußert sich nicht zu Steinmeier-Nachfolge
-
Siebter Saisonsieg: Wolfsburg bleibt an Bayern dran
-
Merz äußert sich nicht zu Aigners Ambitionen als Bundespräsidentin
-
Frankreich: Tausende protestieren gegen Parteitag des rechtspopulistischen RN
-
Merz fordert CDU und CSU zu maximaler Geschlossenheit auf: Union werde bekämpft
-
Großbrand im Kehlsteinhaus am Obersalzberg: Verdacht auf Brandstiftung
-
Netanjahu: Palästinenserbehörde steht "große Überraschung" bevor
Sicherungsverfahren nach Messerangriff auf Fahrer von Berliner Betonmischer begonnen
Fünf Monate nach einer Messerattacke auf den Fahrer eines Betonmischers, der unmittelbar zuvor in Berlin eine Radfahrerin tödlich erfasste, hat vor dem Berliner Landgericht ein sogenanntes Sicherungsverfahren gegen den mutmaßlichen Täter begonnen. Statt einer Anklage wurde am Dienstag eine Antragsschrift verlesen. Diese wirft dem 48-Jährigen Alexander B. gefährliche Körperverletzung vor.
Der Obdachlose stach demnach unmittelbar nach dem Unfall am Morgen des 31. Oktobers 2022 dem Fahrer des Betonmischers ein Messer "ohne erkennbaren Grund" in die Brust, während sich Rettungskräfte um die unter dem Fahrzeug eingeklemmte Radfahrerin kümmerten. B. flüchtete anschließend, wurde aber einige Tage später gefasst.
Der 48-Jährige leidet der Antragsschrift zufolge an "paranoider, halluzinatorischer Schizophrenie", weshalb er als mutmaßlich schuldunfähig eingestuft und vorläufig in einer Psychiatrie untergebracht wurde. Die Staatsanwaltschaft strebt nun seine dauerhafte Unterbringung dort an.
B. berichtete, er lebe seit drei Jahren auf der Mittelinsel an der Bundesallee, von wo aus er den nur wenige Meter entfernten Unfall gesehen und die Schreie der Radfahrerin gehört habe. "Aufgrund des Schreckens und meiner Erkrankung" sei er davon ausgegangen, dass der Fahrer den Unfall absichtlich verursacht habe.
Er sei auf den Fahrer zugelaufen, habe dann einmal mit seinem ausgeklappten Taschenmesser - zuvor habe er damit seine Frühstücksbrote geschmiert - zugestochen. "Das war ein Fehler, den ich gemacht habe", sagte der 48-Jährige. Es tue ihm "sehr leid". Den Fahrer des Betonmischers habe er nicht töten wollen.
Dieser schilderte anschließend, dass er nach dem Unfall ausgestiegen und um sein Fahrzeug gelaufen sei, dann den Stich abbekommen habe. Die Verletzung bemerkte der 64-Jährige nach eigener Aussage aber erst später, als das Blut durch seinen Pullover drang. Seinen Ärzten zufolge habe er Glück gehabt - das Messer sei zwischen den Rippen steckengeblieben und nicht tiefer ins Herz gedrungen.
Die 44-jährige Radlerin starb einige Tage später im Krankenhaus. Der Unfall löste eine große Debatte aus, weil ein Spezialfahrzeug der Feuerwehr wegen einer Straßenblockade von Klimaaktivisten der Gruppe Letzte Generation im Stau stand und verspätet zum Unfallort kam. Die Polizei stellte später gegen zwei Aktivisten Strafanzeige unter anderem wegen unterlassener Hilfeleistung, die entsprechenden Ermittlungsverfahren gegen die beiden laufen noch.
Nach deutschem Recht kommt im Fall einer Schuldunfähigkeit ein normales Strafverfahren nicht in Betracht. Stattdessen wird in einem Sicherungsverfahren darüber entschieden, ob ein Beschuldigter wegen anhaltender Gefährlichkeit in einer Psychiatrie untergebracht werden soll. Anders als bei einer Haftstrafe ist der Aufenthalt dort zeitlich zunächst nicht begrenzt. Er dauert prinzipiell so lange an, wie der Betreffende weiterhin als gefährlich eingestuft wird.
O.Mousa--SF-PST