-
Trump gibt vorzeitig Stimme für US-Kongresswahl ab - Obama attackiert Regierung
-
Formel 1: Antonelli holt Austin-Pole
-
Erneut Gewalt bei regierungskritischen Protesten in Albanien
-
Trump gibt vorzeitig Stimme für US-Kongresswahl ab
-
Erste Pleite: Kaiserslautern bremst Kloses FCN aus
-
2000 Palästinenser aus ihren Häusern in Hebron vertrieben
-
Tödliche Attacke in Pariser Vorstadt: Hitlers "Mein Kampf" bei Angreifer gefunden
-
Zweiter Titel vor Augen: Struff nach Krimi im Brüssel-Finale
-
Fast 1000 Festnahmen bei landesweiten Protesten in Frankreich - Zwei Schwerverletzte
-
Tausende bei Abschlusskundgebungen von Lula und Bolsonaro vor Stichwahl in Brasilien
-
Demonstration gegen Netanjahu in Tel Aviv drei Tage vor Parlamentswahl
-
BVB springt an die Spitze: Sieg gegen den Lieblingsgegner
-
Neue Massenproteste in Frankreich - Zusammenstöße in Paris und anderen Städten
-
Tausende in der Türkei demonstrieren gegen Einschränkung der Pressefreiheit
-
Christine Wunnicke mit Georg-Büchner-Preis ausgezeichnet
-
Neue Proteste in Frankreich: Tränengas-Einsatz in mehreren Städten - ruhige Lage in Paris
-
Sieg in Dänemark: Handballerinnen schon in EM-Form
-
Kehlsteinhaus am Obersalzberg abgebrannt: Psychisch kranker Verdächtiger festgenommen
-
Füllkrug trifft und trifft: Bremen schlägt Mainz
-
Harmlose Schalker holen Punkt in Köln
-
Frankreichs Rechtspopulisten bestätigen Jordan Bardella an Parteispitze
-
Turn-WM: Kevric gewinnt Silber am Stufenbarren
-
Kiew: "Stabile Verbindung" mit Satelliten-Internetdienst Starlink
-
FC Bayern: Auch Neuer fällt in Freiburg aus
-
Londoner Polizei leitete Vorwürfe gegen Meghans Vater nicht an andere Behörden weiter
-
Kehlsteinhaus am Obersalzberg abgebrannt: Verdächtiger festgenommen
-
Wolfsburg bleibt an Bayern dran, Frankfurt siegt in Stuttgart
-
Massendemonstration für Erhalt des staatlichen Rentensystems in Spanien
-
Neue Proteste in Frankreich: Mehr als 130 Festnahmen und Einsatz von Tränengas
-
Vor Pokal-Kracher gegen Bayern: Magdeburg deklassiert KSC
-
Hertha BSC festigt die Tabellenführung
-
Riesenslalom in Sölden: Aicher glänzt als Dritte
-
Tschechiens Parlament stimmt in erster Lesung für Abschaffung von Rundfunkgebühren
-
Nach tödlichem Angriff: Israelische Armee startet Großoffensive in Hebron
-
CSU-Parteitag: Merz äußert sich nicht zu Steinmeier-Nachfolge
-
Siebter Saisonsieg: Wolfsburg bleibt an Bayern dran
-
Merz äußert sich nicht zu Aigners Ambitionen als Bundespräsidentin
-
Frankreich: Tausende protestieren gegen Parteitag des rechtspopulistischen RN
-
Merz fordert CDU und CSU zu maximaler Geschlossenheit auf: Union werde bekämpft
-
Großbrand im Kehlsteinhaus am Obersalzberg: Verdacht auf Brandstiftung
-
Netanjahu: Palästinenserbehörde steht "große Überraschung" bevor
-
Riesenslalom in Sölden: Shiffrin führt, Aicher Neunte
-
Nordkoreas Machthaber Kim besucht unangekündigt chinesische Grenzstadt
-
Herbststurm "Luise" sorgt für Zugausfälle und Feuerwehreinsätze
-
FC Bayern: "Stabiler" Kompany fehlt wochenlang
-
70.000 Sicherheitskräfte im Einsatz: Neue landesweite Proteste in Frankreich
-
VfB in der Liga-Krise: "Ein Tiefpunkt"
-
Früheres Nazi-Sperrgebiet Obersalzberg: Großbrand am Kehlsteinhaus - Verdächtiger festgenommen
-
MotoGP-Drama: Márquez siegt - Martín fliegt ab und fällt aus
-
Baseball: Brewers eröffnen World Series mit Heimsieg
Gericht: Autowerkstatt im Nebenerwerb in Wohngebiet nicht erlaubt
Eine kleine Autowerkstatt im Nebenerwerb ist in einem allgemeinen Wohngebiet ist laut einem Urteil aus Rheinland-Pfalz nicht erlaubt. Das gilt auch, wenn der Betrieb nur einmal in der Woche geplant ist, wie das Verwaltungsgericht Mainz einer Mitteilung vom Donnerstag zufolge entschied. Zur Begründung hieß es, die Werkstatt füge sich nicht in die nähere Umgebung ein, die von Wohnhäusern geprägt sei. (Az. 3 K 121/22.MZ)
Der Kläger hatte die Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung seiner Garage in eine Werkstatt mit Hebebühne sowie Hol- und Bringservice beantragt. Die Bauaufsicht verweigerte das- zu Recht, wie die Richter nun urteilten.
Ein Kfz-Betrieb sei dazu geeignet, den bestehenden Wohngebietscharakter als solchen zu beeinträchtigen, hieß es. Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit komme es grundsätzlich nicht darauf an, ob der konkrete Betrieb störend wirke.
Die davon ausgehenden Wirkungen seien auch in kleinerem Umfang städtebauplanerisch nicht für ein allgemeines Wohngebiet vorgesehen. Die geplanten Arbeitszeiten abends und an Samstagen stünden dem Ruhebedürfnis der Bewohner des Wohngebiets entgegen.
G.AbuHamad--SF-PST