-
Bericht: US-Sondergesandter Witkoff will in Oslo Selenskyj treffen und anschließend Putin
-
Baseball: Rays folgen Brewers in die World Series
-
Simeone für Hoeneß "absolut oberste Kategorie"
-
Kovac hofft auf Steigerung: "Schneller und genauer spielen"
-
Ministerin Bär wirbt für Deutschland als Technologie-Standort
-
Medienberichte: Australische Abgeordnete hat nach mutmaßlichem Angriff nur noch ein Bein
-
Studie: Bessere Vereinbarkeit pflegender Angehöriger mit Erwerbsarbeit nötig
-
Vor US-Kongresswahlen: Wahllokale in Texas für vorzeitige Stimmabgabe geöffnet
-
Bundesregierung erwartet zahlreiche Unternehmenschefs bei Investitionsgipfel
-
Steinmeier empfängt mongolischen Staatspräsidenten Khurelsukh
-
Konstituierende Sitzung von neuem Landtag in Mecklenburg-Vorpommern
-
Festveranstaltung zu 65 Jahre Anwerbeabkommen mit der Türkei
-
Australische Abgeordnete nach mutmaßlichem Angriff weiter in kritischem Zustand
-
Mit deutscher Unterstützung: Japanische Weltraummission zur Erkundung der Marsmonde gestartet
-
Fluchtgefahr: Ex-Ingenieur von OpenAI bleibt nach Abhörvorwürfen in Untersuchungshaft
-
Selenskyj wirft US-Regierung verzögerte Lieferung bezahlter Abfangraketen vor
-
Trump offen für Dreiergipfel mit Putin und Xi
-
Starreporterin Christiane Amanpour hört bei CNN auf
-
SPD und Grüne in Berlin mit klaren Mehrheiten für Koalitionsverhandlungen mit Linken
-
Mission mit deutscher Unterstützung: Japanische Rakete mit Marsmond-Rover gestartet
-
Papst Leo XIV. spricht nach Telefonat mit Putin auch mit Selenskyj
-
Nach Ausschreitungen: US-Regierung rät bei Frankreich-Reisen zur Vorsicht
-
Berlin will mit Nvidia KI für Industrie vorantreiben und vereinbart Zusammenarbeit
-
Wähler in kanadischen Provinz Alberta entscheiden über Referendum zu Unabhängigkeit
-
Vier Tote bei schweren Überschwemmungen im Osten Spaniens
-
Ronaldo-Strafe offiziell: 255 Euro und Sperre von 30 Tagen
-
UEFA erhöht Druck: 42 Fragen an Infantino
-
Ronaldo-Sperre offiziell: 255 Euro und 30 Tage Pause
-
Bundesregierung vereinbart mit Nvidia Zusammenarbeit bei KI-Entwicklung
-
Nächtliche Ausgangssperren in Paris und anderen französischen Städten verfügt
-
Erste französische Städte verhängen nächtliche Ausgangssperren
-
Melania-Initiative: Trump unterzeichnet Dekret für Frauengesundheit
-
Haftbefehl gegen zwei Deutsche nach Brandanschlag auf bulgarische Starlink-Anlage
-
US-Regierung untersagt KI aus China für internen Gebrauch
-
Selenskyj: Starlink funktioniert an der Front nur eingeschränkt
-
Hackerangriff auf CDU-Kreisverband: Phishing-Nachricht auch an Bundeskanzler Merz
-
USA rufen ihre Staatsbürger im Nahen Osten zu erhöhter Vorsicht auf
-
Gewalt in Frankreich: Premierminister kündigt Ausgangssperren an
-
Neue Hurts-Diagnose: Thrombose und Lungenembolie
-
Sachsen-Anhalt: Einziehung von Jagdschein bei AfD-Mitglied laut Gericht rechtens
-
Nächster IPCC-Bericht: Chef des Weltklimarats drängt zu schneller Einigung bei Termin
-
Drei Jahre Haft für Hebamme aus Niedersachsen nach tödlich verlaufener Hausgeburt
-
Israelische Polizei nimmt nach Siedler-Angriffen zehn Verdächtige fest
-
19 Jahre alter Vermisstenfall in Bayern geklärt: 39-Jährige wurde getötet
-
Nach tödlicher Messerattacke in Seniorenheim: Verletzte Frauen außer Lebensgefahr
-
Rama: Proteste in Albanien haben "rote Linie" überschritten
-
"Warum tötet ihn keiner": Geldstrafe wegen Verunglimpfung von Bundespräsident
-
Mindestens 50 Tote bei Huthi-Raketenangriff auf Armeestützpunkt im Jemen
-
Geld pro eingesparter Tonne CO2: Staatliche Förderung für Industrieinvestitionen
-
Nach wochenlanger Hängepartie: Zentrumschefin soll Regierung in Schweden bilden
EuGH: Bei Schutz in anderem EU-Land darf Antrag von Flüchtling abgelehnt werden
Ein EU-Land darf einem Flüchtling internationalen Schutz verweigern, wenn er diesen bereits in einem anderen Mitgliedsstaat genießt. Wenn es sich um das Elternteil eines minderjährigen Kindes handele, müsse aber auch der Familienverband bedacht werden, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag. Es ging um einen in Österreich lebenden Syrer, dessen Tochter in Belgien subsidiären Schutz bekam. (Az. C-483/2)
Der Vater beantragte ebenfalls Schutz in Belgien, um mit seinem Kind zusammenleben zu können. Die belgischen Behörden wiesen seinen Antrag jedoch ab, weil er schon in Österreich lebe. Dagegen zog der Syrer in Belgien vor Gericht und das belgische Gericht stellte dem EuGH Fragen zur Auslegung des EU-Rechts.
Der EuGH erklärte nun, dass ein Mitgliedsstaat in einem solchen Fall keinen internationalen Schutz in Erwägung ziehen müsse. Allerdings müssten einem Familienmitglied bestimmte Leistungen wie ein Aufenthaltsrecht zugestanden werden. Das hänge aber unter anderem davon ab, ob er in dem Land, in dem er lebt, schon Anspruch auf eine bessere Behandlung habe.
Wie es sich im konkreten Fall verhält, muss nun das belgische Gericht beurteilen, das abschließend über die Klage entscheidet. Es ist dabei an die Rechtsauslegung des EuGH gebunden.
X.AbuJaber--SF-PST