-
Nach tödlichem Angriff: Israelische Armee startet Großoffensive in Hebron
-
CSU-Parteitag: Merz äußert sich nicht zu Steinmeier-Nachfolge
-
Siebter Saisonsieg: Wolfsburg bleibt an Bayern dran
-
Merz äußert sich nicht zu Aigners Ambitionen als Bundespräsidentin
-
Frankreich: Tausende protestieren gegen Parteitag des rechtspopulistischen RN
-
Merz fordert CDU und CSU zu maximaler Geschlossenheit auf: Union werde bekämpft
-
Großbrand im Kehlsteinhaus am Obersalzberg: Verdacht auf Brandstiftung
-
Netanjahu: Palästinenserbehörde steht "große Überraschung" bevor
-
Riesenslalom in Sölden: Shiffrin führt, Aicher Neunte
-
Nordkoreas Machthaber Kim besucht unangekündigt chinesische Grenzstadt
-
Herbststurm "Luise" sorgt für Zugausfälle und Feuerwehreinsätze
-
FC Bayern: "Stabiler" Kompany fehlt wochenlang
-
70.000 Sicherheitskräfte im Einsatz: Neue landesweite Proteste in Frankreich
-
VfB in der Liga-Krise: "Ein Tiefpunkt"
-
Früheres Nazi-Sperrgebiet Obersalzberg: Großbrand am Kehlsteinhaus - Verdächtiger festgenommen
-
MotoGP-Drama: Márquez siegt - Martín fliegt ab und fällt aus
-
Baseball: Brewers eröffnen World Series mit Heimsieg
-
Nach tödlichem Angriff: Israelische Armee startet Großoffensive im Westjordanland
-
NBA: Pleiten für die deutschen Stars
-
Zehntausende in Taiwan nach Durchzug von Taifun "Champi" ohne Strom
-
Gladbacher Matchwinner Mohya: "Top, top, top"
-
Rummenigge über Kane: "Alle lieben Harry"
-
Proteste erwartet: Frankreichs Rechtspopulisten treffen sich zu Parteitag in Orléans
-
Eine Woche nach Ausschreitungen: Neue landesweite Proteste in Frankreich
-
Betrug mit Kryptowährung: Verfahren gegen Argentiniens Staatschef Milei eingestellt
-
Bundesverkehrsminister: Deutschlandticket für Gelegenheitsfahrer "spannende Idee"
-
Früheres Nazi-Sperrgebiet: Kehlsteinhaus am Obersalzberg in Flammen aufgegangen
-
CDU-Außenpolitiker: "Trump steht aktuell auf der Seite Russlands"
-
Formel 1: Antonelli Zweiter im Training von Austin
-
Gladbach wendet historischen Fehlstart ab
-
"Get well soon, Vinny!": Viele Genesungswünsche für Kompany
-
DEL: Mannheim siegt in Plachtas Rekordspiel
-
"Rassistischer Terroranschlag": Ein Toter bei Angriff in Pariser Vorstadt
-
USA und Russland kündigen Waffenruhe für Oleschky in der Ukraine an
-
Bühl trifft doppelt: Bayern-Frauen nicht zu stoppen
-
Traumtor von Reese reicht nicht: Wolfsburg lässt Punkte liegen
-
Nach tödlichem Angriff auf Soldaten: Netanjahu droht Großoffensive im Westjordanland an
-
Sieben Tote bei Anschlag auf Kirche in Jordanien - König droht mit Vergeltung
-
Frankreich: Schüler kündigen nach Treffen mit Macron weitere Proteste an
-
Weißes Haus: Melania Trump vermittelt Waffenruhe in südukrainischer Stadt Oleschky
-
Zwei israelische Soldaten im Westjordanland getötet - Netanjahu droht mit Großoffensive
-
Große Sorgen um Kompany: Bayern-Trainer im Krankenhaus
-
Vor US-Zwischenwahlen: Gefälschte Umfragen aufgeflogen
-
Söder spricht sich auf CSU-Parteitag für Ilse Aigner als Bundespräsidentin aus
-
VW und IG Metall beharren im Streit um gekündigte Tarifverträge auf Positionen
-
Versicherer Generali baut 800 Stellen in Deutschland ab
-
Trotz Sondierungen mit Linken: Grüne und SPD in Berlin treffen sich mit CDU
-
Ein Toter bei rassistischem Anschlag nahe Paris - Anti-Terror-Staatsanwaltschaft ermittelt
-
CSU-Chef Söder lehnt AfD-Verbotsverfahren ab: "Müssen uns demokratisch wehren"
-
Sechs Menschen bei Angriff auf Kirche in Jordanien getötet
Asta-Zeitung an Universität Frankfurt darf über Pickup-Artist berichten
Dass die Asta-Zeitung der Universität Frankfurt am Main über einen sogenannten Pickup-Artisten mit Vornamen und Bild im Halbprofil berichtete, ist zulässig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies die Revision des früheren Studenten ab, wie er am Montag mitteilte. Die Artikel in der Zeitschrift des Allgemeinen Studierendenausschusses (Asta) stammen aus dem Jahr 2015. (Az. VI ZR 65/21)
Sie berichten kritisch über die Methoden des Manns, der für eine Agentur Seminare zum "Aufreißen" von Frauen gab. Zu dem Thema trat er 2014 auch in der ARD auf. Wegen der Berichterstattung klagte er in Frankfurt zuerst gegen den Asta, diese Klage wurde aber abgewiesen, weil der Asta hier nicht parteifähig sei. Daraufhin klagte der Mann gegen die verfasste Studierendenschaft der Universität.
Vor dem Landgericht Frankfurt hatte er Erfolg, in der Berufung vor dem Oberlandesgericht wurde seine Klage jedoch abgewiesen. Das Gericht sah den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht als gerechtfertigt an, weil die Meinungsfreiheit hier überwiege.
Es bestehe ein "hohes öffentliches Interesse an einer Auseinandersetzung mit dem Phänomen der Pick-Up-Artist-Szene", zumal es an der Universität Frankfurt zu der Zeit häufig zu Übergriffen gekommen sei. Der BGH fand nun bei seiner Überprüfung des Urteils keine entscheidenden Rechtsfehler.
E.Aziz--SF-PST